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Schulgeldbefreiung für Franziskanergymnaisum

07.11.2008
Schulgeldbefreiung für Franziskanergymnaisum über Stadtgemeinde möglich - Befreiungsrichtlinie sollte in Zukunft eine Einschleifregelung beinhalten! 


"Eine Schulgeldbefreiung für Eltern mit geringem Einkommen ist für das Schulgeld für das Katholischen Privatgymnasium der Franziskaner in Hall über die Stadtgemeinde weiterhin möglich. Eine Alleinerziehende Mutter, die z.B. 700,-- € Nettogehalt als Teilzeitbeschäftigte und zwei Kinder hat kann sich vom Schulgeld für das Gymnasium befreien lassen. Anträge dafür sind im Sozialamt in Hall einzubringen. Diese Befreiung wurde im Haller Gemeinderat einstimmig beschlossen und ist eine Entlastung für Haller Eltern mit einem geringen Ein- kommen", freut sich SP-Vbgm Harald Schweighofer, Obmann des Sozialausschusses. 

Bei der Richtlinie wird das Einkommen, einen angenommen Grundsicherungsbezug pus einem Zuschlag von 40 % und dem tatsächlichen Mietaufwand inklusive Betriebskosten gegenüber- gestellt. Liegt das Einkommen unter dem Richtsatz für Grundsicherung wird eine volle Befreiung vom Schulgeld für ein Schuljahr festgelegt. Näheres entnehmen sie beiliegenden Beispielen oder erhalten direkte Auskünfte im Haller Sozialamt, Rosenhaus, 1. Stock bei Ing. Wolfgang Reismann, Tel. 05223-5845-230. 

Sozialausschuss wird eine Einschleifregelung für die Schulgeldbefreiung ausarbeiten!  

"Beim gestrigen Sozialausschuss wurde über eine Einschleifregelung beim Schulgeld diskutiert. Der Sozialausschuss wird bis Anfang Dezember ein neues Modell für die Schulgeldbefreiung vorlegen, damit Eltern, die knapp über der Befreiungsrichtlinie liegen nicht um die Schulgeld- befreiung für das Haller Gymnasium umfallen. Damit soll den Kindern von Haller Familien mit geringem Einkommen nochmals geholfen werden, um doch zu einer Schulgeldbefreiung und zu einem Gratisbesuch des Franziskanergymnasiums zu kommen," meint SP-Vbgm Harald Schweighofer abschließend. 

Fallbeispiele zur Befreiung von der Verpflichtung zur Schulgeldzahlung im Gymnasium:  
(Berechnungen vom Haller Sozialamt) 

1. Alleinerziehende Mutter, 2 Kinder,11+13 a, beide im Gymnasium, teilzeitbeschäftigt  

Monatseinkommen 50%, Euro 700.- x 14:12 = Euro 816,66 
Unterhalt für zwei Kinder, hoch angenommen Euro 450,00
Gesamtfamilieneinkommen Euro 1.266,66

Richtsatz Grundsicherung: 
380,00 + 147,70 + 147,70 = 675,40 + 40% (270,16) = Euro 945,56 
Angenommene Miete Euro 480,00 
Förderungsrichtsatz: Euro 1.425,56 

Diese Mutter erhält Schulgeldbefreiung. 

Verdient diese Mutter jedoch, weil sie 30 Wochenstunden arbeitet, Euro 837.- netto, das sind Euro 976,50 im 1/12, geht sie bereits leer aus, obwohl die monatliche Belastung durch Schulgeld Euro 175.- beträgt. 


2. Jungfamilie, 3 Kinder, 1 geht ins Gymnasium, eines in den Kindergarten, Mutter erhält Kinderbetreuungsgeld: 

Monatseinkommen des Vaters Euro 1450.- x 14 : 12 = Euro 1.691,67 
Kinderbetreuungsgeld Mutter Euro 450,00 
Gesamtfamilieneinkommen Euro 2.141,67 

Richtsatz Grundsicherung: 
(380,00 + 264,30 + 147,70 + 147,7 + 147,70) x40 % + Euro 1.434,96 
Angenommene Miete für eine 4-Zimmer-Wohnung Euro 750,00
Förderungsrichtsatz Euro 2.184,96 

Diese Familie erhält Schulgeldbefreiung. 

Verdient der Vater jedoch um nur 40 Euro mehr, erhält die Familie keine Schulgeldbefreiung, obwohl die monatliche Belastung Euro 100.- beträgt. 

3. Familie 2 Kinder 12 +14 Jahre alt, Vater Alleinverdiener, da Kinder die Betreuung benötigen: 
(beide Kinder besuchen das Gymnasium) Monatseinkommen des Vaters 1650.- x 14 : 12 = Euro 1.925.- 

Richtsatz Grundsicherung: 
(380.- + 264,30 + 147,70 + 147,70) x 40% + Euro 1.315,58 
Angenommene Miete für 3-Zimmerwohnung Euro 585,00
Förderungsrichtsatz Euro 1.900,58 

Diese Familie erhält keine Schulgeldbefreiung.
Verdient der Vater allerdings um 21.- Euro netto monatlich weniger, erspart er sich Euro 175.-- an Schulgeld monatlich. 


(Presseinformationen der Haller SozialdemokratInnen)
SP-Vbgm Harald Schweighofer
Obmann des Sozialausschusses

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Die offizielle Homepage der Stadt Hall finden Sie unter
www.hall-in-tirol.at


 

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